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Gefahrgutklassifizierung

Die Kategorisierung von gefährlichen Gütern ist ein Schlüsselelement im Umgang mit Waren in der Wellpappen-Industrie. Die Gefahrgutklassen sind unerlässlich, um zu verstehen, wie verschiedene Waren sicher und richtig verpackt werden. Sie bestimmen, welche Anforderungen an Konstruktion, Material, Kennzeichnung und Prüfung von Verpackungen gelten, und schaffen eine einheitliche Grundlage für Herstellung, Versandvorbereitung, Transport und Lagerung. Eine korrekte Einstufung ist damit die Voraussetzung für rechtskonformes Handeln entlang der gesamten Lieferkette. Zudem schafft sie Transparenz über zulässige Verpackungsarten, Mengengrenzen und die formale Beschriftung von Versandstücken. Für Wellpappe bedeutet dies, dass Stabilität, Dichtigkeit im System aus Innen- und Außenverpackung sowie die Einhaltung geprüfter Verschlussanweisungen praxisentscheidend sind, um Risiken wie Auslaufen, Bruch, Leckage oder Reaktionen mit Feuchtigkeit zuverlässig zu vermeiden.

Definition: Was versteht man unter Gefahrgutklassifizierung?

Gefahrgutklassifizierung ist ein formalisierter Prozess, der von internationalen und nationalen Behörden festgelegt und überwacht wird. Er dient der Einordnung von Gütern in Klassen und Unterkategorien auf Basis der von ihnen ausgehenden Risiken (z. B. Explosions-, Brand-, Gesundheits- oder Umweltgefahren). Insgesamt wird in neun Gefahrgutklassen kategorisiert:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Klasse 2: Gase (entzündbar, nicht entzündbar, giftig)
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe; selbstentzündliche Stoffe; Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
  • Klasse 6: Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Lithium-Ionen-Batterien, Umweltgefährdendes)

Ergänzend werden viele Gefahrgüter einer Verpackungsgruppe (I, II, III) zugeordnet. Diese Gruppen spiegeln die Gefährlichkeitsstufe wider und definieren die geforderte Leistungsfähigkeit der Verpackung: Gruppe I (hoch), Gruppe II (mittel), Gruppe III (niedrig). Grundlage der Einstufung sind unter anderem physikalisch-chemische Eigenschaften, Toxizität, Reaktivität und die Art der möglichen Gefährdung. Die Verpackungsgruppe korrespondiert mit der Leistungskennzeichnung X (VG I), Y (VG II) und Z (VG III) auf dem UN-Prüfzeichen und bestimmt damit unmittelbar die zulässige Belastung, die erforderlichen Prüfungen und die maximalen Füllmengen. In der Praxis werden zur Einordnung zusätzlich die Gefahrgutliste (Tabellen mit UN-Nummern), zugehörige Sondervorschriften sowie Verpackungsanweisungen herangezogen.

Beispiele und Abgrenzungen innerhalb der Gefahrgutklassen

Zur Orientierung lassen sich typische Stoffe einzelnen Klassen zuordnen: Farben und Lösemittel (Klasse 3), entzündbare Feststoffe wie Streichholzköpfe oder bestimmte Metallpulver (Klasse 4.1), Oxidationsmittel wie Natriumchlorat (Klasse 5.1), organische Peroxide in Härtungssystemen (Klasse 5.2), giftige Chemikalien (Klasse 6.1), diagnostische Proben (Klasse 6.2, nur in speziell zugelassenen Systemen), ätzende Säuren und Laugen (Klasse 8) sowie Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien (Klasse 9). Für Wellpappen-Verpackungen ist dabei wichtig, ob das Gefahrgut fest, flüssig oder gasförmig ist und welche Interaktion mit Feuchtigkeit, Temperatur oder Reibung zu erwarten ist.

Rechtlicher Rahmen und Normen

Die Klassifizierung und die Anforderungen an Verpackungen werden in internationalen Regelwerken beschrieben, darunter ADR (Straße), RID (Schiene), IMDG-Code (Seeverkehr) und IATA-DGR/ICAO-TI (Luftverkehr). Ergänzend liefern GHS/CLP Einstufungen Hinweise für Gefahrstoffkennzeichnungen im Arbeits- und Chemikalienrecht; maßgeblich für den Transport bleibt jedoch die Gefahrgutklassifizierung gemäß den Transportvorschriften. Die Basis bilden die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Modellvorschriften), die in die genannten Verkehrsträgerregelwerke übernommen werden. Zu jeder UN-Nummer existieren verbindliche Verpackungsanweisungen (P- und LP-Codes) sowie Sondervorschriften, die Ausnahmen, zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen definieren.

UN-Nummern, richtige Versandbezeichnung und Prüfkennzeichen

Jedes Gefahrgut erhält eine UN-Nummer und eine richtige Versandbezeichnung. Für die Verpackung sind UN-geprüfte Bauarten relevant, deren Prüfkennzeichen (z. B. 4G/4GV) Auskunft über Material, Leistungsstufe (X, Y, Z für VG I–III), Nettomasse bzw. Dichte, das Prüfjahr und die Zulassungsstelle geben. Diese Kennzeichnung belegt, dass die Verpackung die vorgeschriebenen Prüfungen (Fall-, Stapel-, ggf. Dichtigkeits- und Druckprüfungen) bestanden hat. Die Kennzeichnung folgt einem standardisierten Aufbau: Werkstoff- und Bauartcode (z. B. 4G für Faserstoffkisten), Leistungsstufe, ggf. S für feste Stoffe, maximale Bruttomasse oder spezifische Dichte, Herstelljahr, Land der Zulassung und Kennzeichen der Prüfstelle. Der Zusatz „V“ (z. B. 4GV) kennzeichnet Bauarten, die bestimmte Variabilität bei Innenverpackungen zulassen, solange die geprüften Randbedingungen (z. B. Füllstoff, Polster, Verschluss) eingehalten werden.

Der Zusammenhang zwischen Wellpappe und Gefahrgutklassifikation

Bei der Herstellung von Verpackungen aus Wellpappe spielt die Gefahrgutklassifikation eine zentrale Rolle. Die Art der Verpackung muss sicherstellen, dass das Gefahrgut den Transport unbeschadet und ohne Gefährdung von Personen, Umwelt oder Infrastruktur übersteht. Eine geeignete Lösung ist stabil, dicht und robust und erfüllt die für die betreffende Gefahrgutklasse und Verpackungsgruppe festgelegten Anforderungen. Relevante Materialparameter sind unter anderem Kantenstauchwiderstand (ECT), Stapeldruckfestigkeit (BCT), Berstfestigkeit, Durchstoßarbeit, Faserqualität und Feuchtebeständigkeit. Darüber hinaus beeinflussen Wellensorte (z. B. B-, C-, E- oder BC-Welle), Rohpapiergrammaturen, Klebung und Oberflächenbehandlung die Performance im Prüf- und Einsatzfall.

UN-zugelassene Faserstoffkisten (4G/4GV)

Für viele Stoffe eignen sich UN-geprüfte Faserstoffkisten (Kennzeichen 4G oder 4GV). Sie setzen auf definierte Wellpappenqualitäten, festgelegte Verschlüsse und ggf. innere Verpackungen (Flaschen, Dosen, Beutel) sowie Polstermaterialien und Absorber. Die Zulassung gilt nur bei Einhaltung der Verpackungsanweisung (z. B. P001, P002), der Verschlussanleitung und der in der Prüfung verwendeten Komponenten. Dazu gehören Spezifikationen zu Klebebändern oder Heftung, zu Umreifung, zu Polstermedien (z. B. Faser- oder Schaumstoffe), zu Auskleidungen wie Inliner oder Beutel sowie zu Trenn- und Fixierelementen. Abmessungen, Masse und Toleranzen sind so zu wählen, dass keine kritischen Hohlräume, übermäßige Kompression oder unzulässige Bewegungen der Innenverpackungen entstehen.

Auswahlkriterien für Wellpappen-Verpackungslösungen

  • Verpackungsgruppe und Gefahrgutklasse: Leistungsniveau (X/Y/Z), chemische und physikalische Eigenschaften des Inhalts
  • Innenverpackungen: Kompatibilität, Dichtigkeit, Temperaturbeständigkeit, Absorptionsmittel
  • Mechanische Anforderungen: Kantenstauchwiderstand, Stapelfestigkeit, Feuchtebeständigkeit
  • Verschluss und Umreifung: Klebebänder, Heftung, Umreifung gemäß geprüfter Spezifikation
  • Befüllmenge und Masse: Nettofüllmenge, Dichte, Viskosität, Gefahr reaktiver Gemische
  • Umgebungsbedingungen: Temperatur- und Feuchteprofile, Transportdauer, Umschlaghäufigkeit
  • Verpackungsanweisungen und Sondervorschriften: Einhaltung von P-/LP-Anweisungen, Bedingungen für kombinierte und Sammelverpackungen
  • Handhabung und Ladungssicherung: Form- und Kraftschluss auf Palette, Rutschhemmung, Überstand, Kennzeichnung „Overpack“ bei Umverpackungen
  • Nachhaltigkeit und Materialverträglichkeit: Recyclingfähigkeit ohne Beeinträchtigung der Compliance, Vermeidung von Wechselwirkungen zwischen Inhalt und Packmittel

Praxisrelevant ist zudem die korrekte Kennzeichnung der Verpackung und der Versandstücke (Gefahrzettel, UN-Nummer, richtige Versandbezeichnung, ggf. Pfeile für obere Seite, Umweltsymbol), die in den jeweiligen Vorschriften detailliert beschrieben ist. Ergänzend sind Verschlussanweisungen dokumentiert bereitzuhalten, Prüfberichte nachvollziehbar zu referenzieren und im Bedarfsfall Nachweise über Serienkonformität (z. B. Fertigungskontrollen) zu führen.

Für weiterführende Orientierung zu standardisierten Lösungen bietet sich ein Blick auf weiterführende Informationen zu geeigneten Verpackungen ab Lager an.

Die Rolle der Gefahrgutklassifizierung in der Transportindustrie

Die Einstufung von Gütern in bestimmte Gefahrgutklassen ermöglicht allen Beteiligten in der Transportkette – von Herstellern über Abpacker bis zu Spediteuren und Kontrollbehörden – einheitliche und überprüfbare Standards umzusetzen. Sie legt fest, welche Verpackungsarten zulässig sind, welche Mengenbegrenzungen gelten, wie Ladungen gesichert und wie Versandstücke gekennzeichnet werden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Verpackungslösungen erhöht, und Informationsflüsse (z. B. Sicherheitsdatenblatt, richtige Versandbezeichnung) werden strukturiert. Für multimodale Transporte erleichtert die Klassifizierung die Übertragbarkeit von Anforderungen zwischen Straße, Schiene, See- und Luftverkehr und ermöglicht so eine konsistente Auslegung der Verpackungsleistung entlang der gesamten Route.

Kennzeichnung, Dokumentation und Schulung

  • Dokumentation: Angabe der UN-Nummer, der richtigen Versandbezeichnung, Klasse, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscodes (Straße) und eventueller Sondervorschriften in den Beförderungspapieren
  • Kennzeichnung: Gefahrzettel/Placards, UN-Nummer, ggf. Ausrichtungspfeile, Umweltkennzeichen
  • Schulung: Personen mit Aufgaben in der Gefahrgutkette benötigen rollenbezogene Unterweisungen, um Anforderungen korrekt anzuwenden
  • Begleitunterlagen: Sicherheitsdatenblatt (sofern vorhanden), Verschlussanweisungen, Prüfkennzeichenlesehilfe, interne Arbeitsanweisungen zur Befüllung und Kontrolle

Dies gibt zusätzliche Sicherheit und reduziert das Risiko von Unfällen während Transport und Lagerung. Gleichzeitig schafft die Klassifizierung Transparenz für Behördenkontrollen und Audits. Regelmäßige Unterweisungen und interne Audits stellen sicher, dass geprüfte Bauarten unverändert verwendet und dokumentierte Parameter (z. B. Bandbreite der Innenverpackungen, Polstermaterialien, Umreifung) stringent eingehalten werden.

Beispiele aus der Praxis

  • Klasse 3 (Lacke, VG II): Kombinationsverpackung mit dichten Innengefäßen, absorbierendem Material und UN-4G-Außenkarton; geprüfter Verschluss zwingend einzuhalten
  • Klasse 8 (Säuren/Basen, VG II/III): Chemikalienbeständige Innenverpackung, Trenneinlagen zur Vermeidung von Reibung, geeignete Polsterung
  • Klasse 9 (Lithium-Ionen-Batterien): Spezifische Sondervorschriften, Kurzschlussschutz, ggf. Polsterung und feste Fixierung im geprüften Außenkarton
  • Klasse 2 (Aerosoldosen): Druckbehälter in zugelassenen Innenverpackungen, Distanzhalter und Fixierungen zur Vermeidung von Durchstoß, Beachtung von Mengenbegrenzungen
  • Klasse 5.1 (Oxidationsmittel): Trennlagen und nicht brennbare Polster, strikte Trockenhaltung, Vermeidung reaktiver Packstoffe
  • Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe): Rüttelfeste Fixierung, feuchteabweisende Auskleidung, Schutz vor Reibung und Funkenbildung

Vor- und Nachteile der Gefahrgutklassifizierung

Zu den Vorteilen der Gefahrgutklassifizierung gehört in erster Linie die Sicherheit. Durch die Einordnung in spezifische Kategorien wissen alle Beteiligten genau, wie sie mit einem gefährlichen Gut umgehen müssen. Dies trägt zu einem reduzierten Risiko von Unfällen bei. Standardisierte Prüfungen und Kennzeichen erleichtern die Auswahl geeigneter Verpackungstypen und fördern die Nachvollziehbarkeit in der Lieferkette. Zusätzlich ermöglicht die Klassifizierung eine abgestufte Risikobetrachtung über die Verpackungsgruppen und unterstützt so eine differenzierte, zweckmäßige Auslegung von Verpackungen. Ferner stärkt sie die Rechtssicherheit, da Bauartzulassungen und Prüfkennzeichen den Nachweis ordnungsgemäßer Verpackung gegenüber Kontrollbehörden erleichtern.

Ein Nachteil der Klassifizierung ist der Aufwand für Schulung, Dokumentation und die konsequente Einhaltung der Vorgaben. Die Beschaffung oder Entwicklung UN-geprüfter Lösungen, die Durchführung von Bauartprüfungen sowie regelmäßige Qualitätskontrollen erzeugen Komplexität und Kosten. Änderungen am Produkt (z. B. Rezeptur, Viskosität) oder an der Verpackungskomponente können eine erneute Bewertung und ggf. Re-Tests erfordern. Ohne konsequente Prozessführung besteht zudem das Risiko von Abweichungen zwischen geprüfter und tatsächlich eingesetzter Ausführung. Auch die sichere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten erfordert Sorgfalt: Materialreduktionen oder Substitutionen dürfen die geforderte Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen und müssen innerhalb der Zulassung verbleiben.

Häufige Fehler und bewährte Vorgehensweisen

Zu typischen Fehlern zählen das Abweichen von Verschlussanweisungen, der Einsatz nicht zugelassener Innenverpackungen, unzulässige Kombinationen verschiedener Stoffe in einer Sammelverpackung sowie fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen. Bewährt haben sich klare Arbeitsanweisungen, Musterarbeitsplätze mit hinterlegten Komponentenlisten, dokumentierte In-Prozess-Kontrollen (z. B. Prüfgewicht, Umreifungsspannung), Schulung mit praktischen Übungen und regelmäßige Reviews von Änderungen am Produkt oder Packmittel.

Zusammenfassung:

  • Die Gefahrgutklassifizierung strukturiert Risiken im Transport gefährlicher Güter und stellt klare Anforderungen an zulässige Verpackungsarten und -leistungen.
  • Neun Gefahrgutklassen und die Verpackungsgruppen I–III definieren, wie ein Gut verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert werden muss.
  • Bei Lösungen aus Wellpappe sind UN-zugelassene Faserstoffkisten (z. B. 4G/4GV) ein gängiger Ansatz, sofern Innenverpackungen, Polsterung und Verschlüsse gemäß Zulassung eingesetzt werden.
  • Die korrekte Auswahl der Materialien und Verpackungsarten basiert auf Stoffeigenschaften, Befüllmenge, mechanischen Anforderungen und den einschlägigen Verpackungsanweisungen.
  • Einheitliche Vorgaben erleichtern Abstimmung und Kontrolle in der Transportkette und verbessern die Sicherheit, verlangen jedoch geschulte Mitarbeitende und konsequente Prozessdisziplin.
  • Die Stabilität und Robustheit der Verpackung, die richtige Kennzeichnung und vollständige Dokumentation sind für die sichere Beförderung und Lagerung von Gefahrgütern maßgeblich.
  • Regelmäßige Überprüfung von Bauartkonformität, sorgfältige Ladungssicherung und die Beachtung von Sondervorschriften erhöhen die Sicherheit und die Rechtssicherheit im gesamten Prozess.

Veröffentlicht am 08.05.2025
Letzte Überarbeitung am 18.11.2025 um 13:15 Uhr von Julia Kopp

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