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Informationspflicht

Die Informationspflicht ist ein elementarer Grundsatz im Geschäftsverkehr und spielt auch in der Welt der Wellpappe eine zentrale Rolle. Unternehmen, die Verpackungen herstellen und vertreiben, müssen eine Reihe von Informationen an ihre Kunden weitergeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kunden genau wissen, welche Leistungen sie erwarten können und was sie im Gegenzug dafür zu leisten haben.

Im Kontext von Wellpappen-Verpackungslösungen dient die Informationspflicht der transparenten Beschreibung von Produkteigenschaften, Grenzen der Verwendung sowie von Entsorgungs- und Recyclingwegen. Sie schafft Klarheit über Materialaufbau, Leistungsdaten und Handhabung, reduziert Missverständnisse und unterstützt rechtssichere Abläufe entlang der Lieferkette.

Darüber hinaus trägt eine konsequent erfüllte Informationspflicht zur Qualitätssicherung, zur Risikominimierung und zur Nachvollziehbarkeit entlang der gesamten Supply Chain bei. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen Entwicklung, Einkauf, Logistik und Qualitätssicherung, fördert konsistente Datenstände und ermöglicht belastbare Entscheidungen zu Auswahl, Auslegung und Einsatz von Wellpappenverpackungen.

Definition: Was versteht man unter Informationspflicht?

Die Informationspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Unternehmens, bestimmte Auskünfte gegenüber seinen Kunden, Geschäftspartnern oder der öffentlichen Verwaltung abzugeben. Sie dient dem Informationsausgleich und der Transparenz im Wirtschaftsverkehr. In der Wellpappenindustrie umfasst die Informationspflicht zum Beispiel Informationen über die Eigenschaften der verwendeten Materialien, die Lager- und Transportbedingungen oder die Recyclingfähigkeit der Verpackungen.

Praktisch bedeutet dies, dass Hersteller und Vertreiber sachlich, vollständig und verständlich kommunizieren. Adressaten sind je nach Anwendungsfall gewerbliche Kunden (B2B), Endkunden (B2C) sowie gegebenenfalls Behörden. Ziel ist eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Auswahl, Einsatz und Entsorgung der jeweiligen Packmittel. Ergänzend werden freiwillige Angaben (z. B. zusätzliche Prüfwerte oder detaillierte Toleranzfelder) so aufbereitet, dass sie die Pflichtinformationen sinnvoll ergänzen, ohne zu überfrachten.

  • Produktspezifikation: Materialqualitäten, Wellenarten (z. B. B-, C-, E-Welle), Flächengewichte, Klebstoffsysteme, Oberflächen.
  • Leistungsdaten: typische Prüf- und Belastungswerte (z. B. Stauch- und Stapelfestigkeit), zulässige Belastungsgrenzen, Toleranzen.
  • Nutzungsbedingungen: Lager- und Transportbedingungen (Temperatur, relative Luftfeuchte), Stapelhinweise, Handhabung.
  • Umweltinformationen: Recyclingfähigkeit, Identifikationscodes (z. B. PAP), Anteile recycelter Fasern, Hinweise zur sortenreinen Trennung.
  • Sicherheits- und Rechtsangaben: Kennzeichnungen bei Gefahrgut- oder Sonderanwendungen, Konformitätserklärungen, falls erforderlich.
  • Maß- und Fertigungstoleranzen: klare Definition von Innen-, Außen- und Nutzhöhen, Schnitt- und Rilltoleranzen, Paletten- und Packeinheiten.
  • Druck-/Kennzeichnungsangaben: Farbanzahl, Druckverfahren, Lesbarkeit von Piktogrammen, Barcodes/2D-Codes.

Rechtliche Grundlagen der Informationspflicht in der Wellpappenindustrie

Die rechtlichen Grundlagen der Informationspflicht in der Wellpappenindustrie sind in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Besonders relevant ist dabei das Verpackungsgesetz. Es legt unter anderem fest, dass Hersteller und Vertreiber von Verpackungen dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über die korrekte Entsorgung und das Recycling der Verpackungen zu informieren. Daneben gibt es noch weitere Vorschriften, die zum Beispiel die Kennzeichnung von gefährlichen Gütern oder die Angabe von Produktinformationen betreffen.

Je nach Einsatzbereich können zusätzliche Vorgaben greifen, etwa für den Transport gefährlicher Güter (inklusive zugehöriger Kennzeichnungen) oder – sofern vorgesehen – Anforderungen an Konformitäts- und Unbedenklichkeitserklärungen. Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben nachweisbar, aktuell und konsistent über die verwendeten Kommunikationskanäle bereitgestellt werden. Ergänzend sind anerkannte Normen (z. B. DIN/EN/ISO) als Referenz für Mess- und Prüfverfahren heranzuziehen, damit Werte vergleichbar, reproduzierbar und auditfest sind.

Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (Auszug)

  • Recycling- und Entsorgungshinweise: eindeutige Informationen zur sortenreinen Sammlung und Rückführung in den Stoffkreislauf.
  • Produktkennzeichnung im Kontext der Stoffströme: nachvollziehbare Identifikation der Materialart (z. B. Papier/Pappe/Karton).
  • Transparenz entlang der Lieferkette: Bereitstellung relevanter Informationen gegenüber Kunden und, wo gefordert, gegenüber Stellen der öffentlichen Verwaltung.
  • Dokumentationspflichten: Nachweis über Aktualität, Gültigkeit und Bereitstellung der Informationen, z. B. mittels versionierter Datenblätter.

Weitere relevante Regelungsbereiche

  • Gefahrgutrecht (je nach Anwendung): besondere Kennzeichnungen und Dokumentationen für Verpackungen, die im Gefahrgutkontext eingesetzt werden.
  • Produkt- und Verbraucherschutzrecht: korrekte, nicht irreführende Angaben und eine klare, verständliche Sprache.
  • Normative Bezüge: Verwendung anerkannter Prüf- und Messverfahren zur Ermittlung technischer Kennwerte, um Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit zu sichern.
  • Umwelt- und Kreislaufwirtschaft: Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialkennzeichnung und Transparenz zu Sekundärfaseranteilen.

Normen und Prüfverfahren für Wellpappenverpackungen

Für eine belastbare Informationspflicht ist die Bezugnahme auf etablierte Prüfmethoden und Normen wesentlich. Dazu zählen unter anderem Verfahren zur Ermittlung von ECT/BCT, Messungen von Flächengewicht und Feuchte sowie standardisierte Klimabedingungen für Prüfkammern. Die Dokumentation sollte die angewandten Methoden benennen, die Prüfumgebung beschreiben und die Ergebnisdarstellung (inklusive Toleranzen) eindeutig festhalten.

  • Mechanische Kennwerte: Angaben zur Kantenstauchfestigkeit (ECT) und Kistenstauchfestigkeit (BCT), ggf. Falltests und Durchstoßprüfungen.
  • Materialkennwerte: Flächengewicht, Dicke, Feuchtegehalt, Wellenprofil und Liner/Fluting-Spezifikationen.
  • Klimabedingungen: definierte Temperatur- und Feuchtebedingungen für Prüfung und Lagerung, um Vergleichbarkeit sicherzustellen.
  • Messmethodik und Referenzen: klare Benennung der Normgrundlagen (z. B. DIN/EN/ISO) und der eingesetzten Prüfgeräte.

Umsetzung der Informationspflicht in der Praxis

In der Praxis bedeutet die Einhaltung der Informationspflicht für Wellpappenhersteller und -vertreiber vor allem, dass sie ihre Kunden ausführlich über die Produkte und Dienstleistungen informieren müssen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie genaue Angaben zum Material, zur Qualität und zur Widerstandsfähigkeit der Wellpappenverpackungen machen. Außerdem müssen sie ihre Kunden darüber aufklären, wie die Verpackungen entsorgt und recycelt werden können.

Empfehlenswert ist eine strukturierte Dokumentation in Form von technischen Datenblättern, Spezifikationen, Anwendungs- und Entsorgungshinweisen sowie klaren Gewährleistungs- und Toleranzangaben. Zu den Pflicht- und Best-Practice-Inhalten zählen insbesondere klar ausgewiesene Abmessungen und nachvollziehbare Maßangaben, eindeutige Produktbezeichnungen, belastbare Leistungsdaten und eindeutige Hinweise zu Lager- und Transportbedingungen. Sinnvoll sind zudem mehrsprachige Fassungen, eindeutig referenzierte Revisionsstände und eine konsistente Terminologie über alle Medien hinweg.

Typische Kommunikationskanäle und Formate

  • Produktdatenblätter/Spezifikationen: zentrale Quelle für technische Kennwerte, Einsatzgrenzen und Prüfmethoden.
  • Kennzeichnungen und Etiketten: schnelle Identifikation von Materialart, Handling- und Entsorgungshinweisen.
  • Begleitdokumente (z. B. Lieferschein, Rechnung): Versionsstände, Artikelnummern, Referenzen auf Spezifikationen.
  • Digitale Informationen: aktualisierte Inhalte in Online-Katalogen und auf Artikelseiten, nachvollziehbare Änderungsstände.
  • Onboarding/Schulung: kurze Anleitungen und Piktogramme zur richtigen Handhabung, Lagerung und Stapelung.

Dokumentation, Aktualität und Nachweisbarkeit

  • Versionierung: Änderungen an Spezifikationen mit Datum/Revisionsstand kenntlich machen.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Überprüfung der Angaben bei Material- oder Prozessänderungen.
  • Aufbewahrung: nachvollziehbare Archivierung zur Erfüllung von Nachweispflichten.
  • Adressatengerechte Sprache: sachlich, präzise und verständlich; Abkürzungen erklären.
  • Freigabe-Workflow: definierte Verantwortlichkeiten und Vier-Augen-Prinzip vor Veröffentlichung.

Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Entwicklung/Technik: Ermittlung und Pflege technischer Kennwerte, Definition von Einsatzgrenzen.
  • Qualitätssicherung: Prüfpläne, Stichproben, Audit-Trails und Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen.
  • Vertrieb/Kundenservice: korrekte Weitergabe der Inhalte, Rückmeldungen aus dem Feld konsolidieren.
  • Recht/Compliance: Prüfung auf Vollständigkeit der Pflichtangaben und rechtskonforme Formulierungen.

Häufige Fehler und Praxistipps

  • Unklare Maßeinheiten: immer Einheiten angeben (mm, g/m², % r. F.) und konsistent nutzen.
  • Fehlende Randbedingungen: Leistungsangaben stets mit Bezug auf Prüfklima und Prüfverfahren liefern.
  • Veraltete Dokumente: Versionsstände prominent ausweisen, alte Fassungen eindeutig archivieren.
  • Überinformation: Pflichtangaben priorisieren, Zusatzinfos strukturiert gliedern und visuell trennen.

Praxisbeispiele

  1. Versandkarton für den E-Commerce: Angabe von Materialqualität und Wellenart, zulässiger Stapeldruck, Hinweise zur Lagerung bei wechselnder Luftfeuchte, eindeutige Entsorgungsempfehlung. Ergänzend: Angabe der Innenmaße in mm, Toleranzfelder für Rillmaße, Empfehlung zur maximalen Palettenhöhe und Hinweise zur Etikettenplatzierung für automatische Sortieranlagen.
  2. Verpackung für empfindliche Güter: Kennwerte zur Polsterwirkung in Kombination mit Einlagen, Handhabungshinweise zum Stapeln, eindeutige Kennzeichnungen für die richtige Transportrichtung, Recyclinginformationen. Ergänzend: definierte Schock-/Vibrationsgrenzen, Piktogramme für Feuchte-/Temperaturgrenzen und Beschreibung kompatibler Füllmaterialien.
  3. Lebensmittelnahes Packgut (Beispiel): klare Trennung zwischen Primär- und Sekundärverpackung, gegebenenfalls Hinweise zu Unbedenklichkeitserklärungen, saubere Lagerbedingungen, Rückverfolgbarkeit über Chargen- und Artikelnummern sowie eindeutige Entsorgungshinweise.

Digitale Bereitstellung und Barrierefreiheit

Zur effizienten Umsetzung der Informationspflicht bietet sich eine digitale Bereitstellung an: gepflegte PDF-Datenblätter, strukturierte Produktseiten, QR-Codes auf Etiketten und maschinenlesbare Formate für Systemanbindungen. Wichtig sind barrierearme Texte, ausreichende Kontraste bei Piktogrammen, skalierbare Grafiken und eine klare Hierarchie von Überschriften. Änderungsverläufe sollten dokumentiert und verlinkt sein, damit Nutzer stets die gültige Fassung finden.

Datenqualität und Governance

Hohe Datenqualität entsteht durch definierte Verantwortlichkeiten, verbindliche Prüfprozesse und regelmäßige Audits. Terminologie-Glossare, gepflegte Stammdaten (Artikelnummern, Varianten, Maße) sowie konsistente Einheiten sichern die Vergleichbarkeit. Ein zentrales Änderungsmanagement mit Freigabe- und Verteilprozessen stellt sicher, dass alle Kanäle gleichzeitig aktualisiert werden und keine Widersprüche entstehen.

Vor- und Nachteile der Informationspflicht

Die Einhaltung der Informationspflicht bringt für Wellpappenhersteller und -vertreiber sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Zu den Vorteilen zählt zum Beispiel, dass sie zu mehr Transparenz im Geschäftsverkehr beiträgt und das Vertrauen der Kunden stärkt. Außerdem kann sie dazu beitragen, rechtliche Risiken zu minimieren. Zu den Nachteilen zählt, dass die Umsetzung der Informationspflicht einen gewissen Aufwand erfordert und Kosten verursachen kann. Zudem kann es schwierig sein, die richtige Balance zwischen notwendigen Informationen und einer Flut von Informationen zu finden, die für den Kunden eher verwirrend sein kann.

  • Vorteile: höhere Vergleichbarkeit von Produkten, reduzierte Reklamationsquoten durch eindeutige Spezifikationen, bessere Planbarkeit in Beschaffung und Logistik.
  • Nachteile: Bedarf an kontinuierlicher Pflege der Dokumentation, Abstimmungsaufwand zwischen Entwicklung, Qualitätssicherung und Vertrieb, Risiko von Inkonsistenzen bei parallelen Kanälen ohne einheitliche Pflege.
  • Abwägung: Eine klare Informationsarchitektur und priorisierte Pflichtangaben helfen, die Komplexität zu beherrschen und Lesbarkeit zu sichern.

Zusammenfassung:

  • Die Informationspflicht verpflichtet Unternehmen, ihre Kunden umfassend über Produkte, in diesem Fall Verpackungen aus Wellpappe, zu informieren.
  • Diese Pflicht beinhaltet, Daten zu Material, Herkunft und Verarbeitung von Wellpappe-Verpackungen offenzulegen und für den Verbraucher verständlich darzustellen.
  • Der Verstoß gegen diese Pflicht kann zu Sanktionen führen, daher ist es für Unternehmen, die Wellpappe-Verpackungen anbieten, unerlässlich, stets aktuelle und präzise Informationen bereitzustellen.
  • Wesentliche Inhalte sind u. a. technische Kennwerte, Nutzungsbedingungen, eindeutige Bezeichnungen sowie klare Entsorgungs- und Recyclinghinweise.
  • Eine systematische, versionsgeführte Dokumentation unterstützt Nachweisbarkeit und Konsistenz über alle Kanäle hinweg.
  • Normreferenzen, definierte Prüfbedingungen und adressatengerechte Sprache erhöhen die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Angaben.

Veröffentlicht am 28.08.2024
Letzte Überarbeitung am 03.09.2025 um 09:53 Uhr von Sebastian Würth

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