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Verpackungslizenzierung

Wellpappe ist ein weit verbreitetes Material für Verpackungen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Verpackungslizenzierung. Denn sobald ein Unternehmen Verpackungen in Verkehr bringt, ist es auch für deren Rückführung verantwortlich. Diese Pflicht umfasst neben der Finanzierung der Sammlung und Verwertung auch organisatorische Anforderungen wie Registrierung, Mengenmeldungen und Nachweisdokumente. Ziel ist es, Kreisläufe zu schließen, Ressourcen zu schonen und die ordnungsgemäße Verwertung der eingesetzten Materialien sicherzustellen. Gerade bei Versandverpackungen aus Wellpappe im Onlinehandel gewinnt dies an Bedeutung, da hohe Stückzahlen und unterschiedliche Materialkombinationen eine präzise Mengenermittlung und belastbare Dokumentation erfordern.

Definition: Was versteht man unter Verpackungslizenzierung?

Die Verpackungslizenzierung ist ein Teil der Produktverantwortung von Herstellern und Händlern. Sie beinhaltet die Pflicht, sich an Systemen zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen zu beteiligen. Damit sollen eine fachgerechte Entsorgung und das Recycling von Verpackungsmaterial gewährleistet werden. Im Kern bedeutet dies eine finanzielle und organisatorische Beteiligung an der Sammlung, Sortierung und Verwertung der bei Endverbrauchern anfallenden Verpackungsabfälle.

Konkret bedeutet dies: Wer als Erstinverkehrbringer Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringt, muss diese systembeteiligen (lizenzieren), sofern sie typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Versandverpackungen). Dazu zählen auch Versandkartons aus Wellpappe, Füllmaterialien, Etiketten oder Klebebänder, wenn sie mitgeliefert werden. Neben der Systembeteiligung gehören die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, laufende Datenmeldungen und – ab bestimmten Mengenschwellen – eine Vollständigkeitserklärung zu den Kernpflichten. Ergänzend sind eindeutige Materialzuordnungen, saubere Stammdatenpflege und ein konsistentes Mengenmanagement erforderlich.

Nicht zu verwechseln ist die Systembeteiligung mit der Rücknahme von Transport- und Mehrwegverpackungen im B2B-Bereich: Diese sind in der Regel nicht systembeteiligungspflichtig, unterliegen aber separaten Rücknahme- und Dokumentationspflichten. Im Einzelfall können Mischsituationen auftreten (z. B. gewerblich genutzte Verkaufsverpackungen), die eine sorgfältige Abgrenzung und Dokumentation erfordern.

Rechtliche Grundlagen der Verpackungslizenzierung

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) verankert die Produktverantwortung von Herstellern und Händlern, einschließlich der Pflicht zur Verpackungslizenzierung. Nichtteilnahme kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Daher ist die Beachtung dieser Vorschrift für jedes Unternehmen, das Waren verpackt und an Endkunden liefert, unverzichtbar. Neben der Finanzierungspflicht bestehen Transparenz- und Meldepflichten gegenüber der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Wesentliche Inhalte sind u. a. die Definition der beteiligungspflichtigen Verpackungen (§ 3), die Pflicht zur Systembeteiligung (§ 7), die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID, § 9), die Datenmeldung (§ 10), die Vollständigkeitserklärung (§ 11) sowie Rücknahme- und Verwertungsvorgaben (§§ 15 ff.). Verstöße können neben Bußgeldern auch Vertriebsverbote nach sich ziehen. Seit Gesetzesnovellen sind zudem sämtliche Hersteller – unabhängig vom Verpackungstyp – registrierungspflichtig; für Serviceverpackungen sind Besonderheiten möglich (Vor- oder Nachlizenzierung). Ergänzende Leitfäden und Auslegungsentscheidungen unterstützen die Praxis bei Abgrenzungsfragen und Materialklassifizierungen.

Welche Verpackungen sind betroffen?

Systembeteiligungspflichtig sind in der Regel Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Dazu gehören insbesondere:

  • Verkaufsverpackungen (inkl. Versandverpackungen im E-Commerce)
  • Umverpackungen, sofern sie beim privaten Endverbraucher anfallen
  • Serviceverpackungen (z. B. Beutel, To-go-Verpackungen) – häufig mit Vorlizenzierung durch den Vorvertreiber

Nicht systembeteiligungspflichtig, aber rücknahme- und dokumentationspflichtig sind u. a. Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen und bestimmte gewerbliche Verpackungen, die typischerweise nicht im privaten Bereich anfallen. Gleichwohl bleibt die Registrierungspflicht in LUCID bestehen. Beispiele für systembeteiligungspflichtige Komponenten sind Faltschachteln und Versandkartons aus Wellpappe, Papierpolster, Packpapier, Folienbeutel, Etiketten, Verschlussbänder (Papier- oder Kunststoffklebebänder) sowie Füllmaterial, sofern diese Komponenten an Endverbraucher mitgeliefert werden.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG gilt, wer die verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt (Erstinverkehrbringer), einschließlich Importeuren und Online-Händlern. Markeninhaber und Handelsmarken können ebenfalls in die Pflicht kommen. Bei Lohnverpackung ist vertraglich zu regeln, wer Hersteller i. S. d. Gesetzes ist; maßgeblich ist die tatsächliche Marktbereitstellung. Bei Fulfillment, Dropshipping und Marktplatzgeschäft ist entscheidend, wer rechtlich als Erstinverkehrbringer auftritt; Verantwortlichkeiten sollten eindeutig geregelt und nachweisbar dokumentiert werden.

Verfahren der Verpackungslizenzierung

Die Lizenzierung der Verpackung läuft über sogenannte Duale Systeme. Unternehmen schließen Verträge mit diesen Anbietern und geben die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen an. Das Duale System organisiert die Entsorgung und das Recycling und stellt eine Bescheinigung aus, die gegenüber den Behörden die Lizenzierung belegt. Eine widerspruchsfreie Datenbasis über alle Materialarten und Zeiträume ist für eine reibungslose Abrechnung und Prüfung wesentlich.

  1. Einstufung und Abgrenzung: Ermitteln, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind (Materialarten wie Papier/Pappe/Karton, Kunststoffe, Verbunde, Metalle, Glas; Anfallstelle privat/gewerblich). Grenzfälle frühzeitig klären und Materialverbunde korrekt klassifizieren; begleitende Notizen helfen bei späteren Prüfungen.
  2. Registrierung: Anmeldung im Verpackungsregister LUCID mit Stammdaten und Markennamen. Ohne gültige Registrierungsnummer ist eine Systembeteiligung nicht zulässig. Stammdatenänderungen (z. B. Firmierung, Adressen, Marken) zeitnah aktualisieren.
  3. Systembeteiligung: Vertragsabschluss mit einem Dualen System; Hinterlegung von Planmengen je Materialfraktion; Klärung der Abrechnungsintervalle und der Nachweisdokumente. Prüfen, ob besondere Konditionen für recyclinggerechte Gestaltung greifen und welche Nachweise gefordert sind.
  4. Mengenermittlung: Erfassung der jährlichen Massen je Material. Grundlage sind Spezifikationen, Wiegungen, Stücklisten oder Umrechnungen (z. B. Grammaturen bei Wellpappe). Für belastbare Angaben sind die exakten Abmessungen und Gewichte der eingesetzten Materialien sowie Stückzahlen zu dokumentieren. Zusätzlich empfiehlt sich eine Plausibilisierung über Einkaufs- und Produktionsdaten sowie die Festlegung von Toleranzen (z. B. Feuchtegehalt bei Papier).
  5. Datenmeldungen: Spiegelbildliche Meldung der an das Duale System übermittelten Plan- und Istmengen im LUCID-Portal. Änderungen (z. B. im Jahresverlauf) sind fortlaufend zu aktualisieren. Abrechnungsperioden (monatlich, quartalsweise, jährlich) konsistent führen und Abweichungen fachlich begründen.
  6. Jahresabschluss: Abgabe der Jahresabschlussmeldung; sofern Mengenschwellen überschritten sind, Einreichung einer testierten Vollständigkeitserklärung bis zur gesetzlichen Frist. Abweichungen zwischen Plan- und Istmengen nachvollziehbar dokumentieren.
  7. Dokumentation: Aufbewahrung relevanter Unterlagen (Verträge, Wiegeprotokolle, Stücklisten, Systembestätigungen, Meldungsnachweise) zwecks Nachweisführung bei Prüfungen. Interne Versionierung, Zugriffsrechte und ein Freigabeprozess erhöhen die Datenqualität.

Gebühren und Ökomodulation

Die Systementgelte richten sich nach Materialfraktionen und Mengen. Zunehmend werden ökologisch vorteilhafte Gestaltungskriterien (Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Sortierbarkeit) berücksichtigt. Dadurch können sich Anreize zur optimierten Gestaltung von Verpackungen ergeben. Für Wellpappe sind u. a. Monomaterial-Ausführungen, geringe Verunreinigung durch haftende Kunststoffe, reduzierte Vollflächenkaschierungen und geeignete Farben/Leime vorteilhaft. Unternehmen sollten Design-for-Recycling-Leitlinien nutzen, um über die Zeit Entgelte zu stabilisieren und Materialkreisläufe zu stärken.

Mengenermittlung und Materialkategorien

Für eine korrekte Abrechnung sind Massen je Materialgruppe erforderlich. Typische Kategorien sind Papier/Pappe/Karton (inkl. Wellpappe), Kunststoffe (einschließlich Folien, Etiketten), Verbundmaterialien, Metalle (Stahl, Aluminium) und Glas. Praxisgerecht ist eine Ermittlung über:

  • Stücklisten und Materialpässe je Artikel
  • Wiegungen repräsentativer Muster und Hochrechnung auf die Jahresstückzahl
  • Umrechnungstabellen (z. B. Grammaturen und Flächen bei Wellpappe)
  • Abgleich mit Einkaufs- und Produktionsdaten zur Plausibilisierung

Fehlerquellen liegen häufig in der falschen Materialzuordnung (z. B. Verbunde) oder im Vernachlässigen kleiner, aber mengenrelevanter Komponenten wie Klebebänder oder Polster. Für Wellpappe kann die Masse überschlägig über Fläche × Grammatur berechnet werden; Konstruktionsdetails (ein- oder zweiwellig, Deckenpapiere, Wellenprofil), Feuchte sowie Zusätze (Druck, Klebepunkte, Etiketten) sind einzukalkulieren. Bei Sets oder Bündeln ist die korrekte Verteilung der Einzelkomponenten (Karton, Füllmaterial, Beutel) auf die Materialfraktionen wesentlich.

Dokumentations-, Nachweis- und Fristenmanagement

Wesentliche Fristen sind die rechtzeitige Registrierung vor dem Inverkehrbringen sowie die fristgerechten Datenmeldungen und – falls zutreffend – die Abgabe der Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr. Unternehmen sollten interne Prozesse für die Datenqualität, Verantwortlichkeiten, Vier-Augen-Prüfung und Archivierung etablieren, um bei Prüfungen der Zentralen Stelle oder Behörden belastbare Nachweise vorlegen zu können. Empfehlenswert sind eindeutige Rollen (Fachbereich, Compliance, Controlling), ein Kalender mit Erinnerungsfunktionen und regelmäßige Audits zur Plausibilisierung der Datenstände.

Häufige Fehler und praxisnahe Hinweise

  • Nichtregistrierung in LUCID vor Marktstart
  • Inkonsistente Mengen zwischen Dualem System und LUCID („spiegelbildliche“ Meldungen fehlen)
  • Falsche Einstufung privater gegenüber gewerblichen Endverbrauchern
  • Unzutreffende Annahme, dass Vorlieferanten automatisch für alle Verpackungen lizenzieren
  • Unvollständige Mengenerfassung (z. B. Beipackmaterialien)
  • Fehlklassifizierung von Verbundmaterialien oder mehrschichtigen Komponenten
  • Keine unterjährige Anpassung der Planmengen bei stark schwankenden Absatzmengen
  • Unzureichende Aufbewahrung von Belegen (Wiegenachweise, Systembestätigungen, Freigaben)

Empfehlenswert sind klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Plausibilitätsprüfungen, eine revisionssichere Dokumentation und die frühzeitige Einbindung von Einkauf, Logistik und Qualitätssicherung. Darüber hinaus helfen materialbezogene Leitlinien (z. B. für Wellpappe, Kunststoffe und Etiketten), einheitliche Messmethoden (Wiegungen, Stichproben) sowie definierte Toleranzen, Abweichungen zu minimieren.

Vor- und Nachteile von Verpackungslizenzierung

Die Verpackungslizenzierung bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Ein Vorteil liegt in der Sicherstellung einer geordneten Entsorgung und einem hohen Recyclinganteil, um so Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu verringern. Zudem wird die Produktverantwortung der Hersteller gestärkt.
Ein Nachteil ist der organisatorische und finanzielle Aufwand für Unternehmen. Sie müssen Verpackungen lizenzieren lassen und für die Kosten der Entsorgung und Wiederverwertung aufkommen. Je nach Materialmix und Mengenstruktur können die Entgelte variieren; transparente Daten und recyclinggerechtes Design wirken hier kostendämpfend.

  • Vorteile: Rechtssicherheit, Förderung der Kreislaufwirtschaft, transparente Kostenallokation, Anreize für recyclinggerechtes Design.
  • Nachteile: Administrativer Aufwand (Registrierung, Meldungen, Nachweise), variable Entgelte je Material, Risiko von Sanktionen bei Verstößen.

Zusätzliche Praxisaspekte

Für Betreiber mit mehreren Marken oder Vertriebskanälen empfiehlt sich eine einheitliche Nomenklatur und Artikelstruktur, um Mengen sauber zu aggregieren. Bei saisonalen Spitzen (z. B. Versandspitzen mit Wellpappkartonagen) sollten Planmengen unterjährig angepasst werden. Bei Importen ist zu prüfen, wer als Erstinverkehrbringer gilt. Im Exportfall sind die Regelungen des jeweiligen Ziellandes zu beachten, da dort teils eigene Herstellerverantwortungen gelten.

Zusammenfassung:

  • Die Verpackungslizenzierung ist eine gesetzliche Auflage, die jedem Unternehmen auferlegt, das Produkte in Verpackungen, einschließlich Wellpappe, auf den Markt bringt. Dies gewährleistet, dass die Kosten für das Recycling dieser Verpackungen gedeckt sind und die Entsorgung fachgerecht erfolgt.
  • Ein Unternehmen, das Wellpappverpackungen verwendet, muss eine Lizenz erwerben, die dem Volumen und dem Material der Verpackung entspricht. Diese Lizenzgebühren fließen in das System der Recycling- und Entsorgungsfirmen und sorgen so für einen umweltverträglichen Umgang mit den Produktverpackungen. Eine korrekte Materialklassifizierung ist dafür unerlässlich.
  • Die Verpackungslizenzierung hilft dabei, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren. Es handelt sich hierbei um eine Investition in ein nachhaltigeres Geschäftsmodell, was insbesondere für Unternehmen, die Wellpappe-Verpackungen verwenden, wichtig ist, da diese oft voluminös sind und in großen Stückzahlen anfallen.
  • Zu den Pflichten gehören Registrierung in LUCID, Systembeteiligung bei einem Dualen System, spiegelbildliche Datenmeldungen sowie – ab Mengenschwellen – eine Vollständigkeitserklärung. Ergänzend sind belastbare Mengengerüste und nachvollziehbare Dokumentationen erforderlich.
  • Betroffen sind vor allem Verkaufs- und Versandverpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen; Transport- und Mehrwegverpackungen unterliegen separaten Rücknahmepflichten. Eine saubere Abgrenzung zwischen B2C- und B2B-Verwendung reduziert Fehlerrisiken.
  • Eine sorgfältige Mengenermittlung und Dokumentation reduziert Fehlerrisiken, unterstützt die Compliance und ermöglicht eine belastbare Kostenplanung. Design-for-Recycling-Maßnahmen können zudem die langfristigen Entgelte positiv beeinflussen.

Veröffentlicht am 09.08.2024
Letzte Überarbeitung am 01.12.2025 um 11:41 Uhr von Julia Kopp

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