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Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung

Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung sind ein essentieller Aspekt im Produktionsprozess, gerade in Bezug auf die Herstellung von Wellpappe-Verpackungen. Sicherheit steht dabei an erster Stelle, nicht nur zum Schutz der Mitarbeiter, sondern auch zur Sicherung der Warenqualität und Arbeitsprozesse. Unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln, DGUV-Vorschriften) zielen die Maßnahmen darauf ab, Gefährdungen entlang der gesamten Prozesskette – von der Materialbereitstellung über die Verarbeitung bis hin zu Lager, innerbetrieblichem Transport und Verladung – systematisch zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere mechanische, ergonomische, elektrische, chemische und organisatorische Risiken, die in der Verpackungsproduktion unterschiedlich stark auftreten können. Ergänzend kommen präventive Elemente wie strukturierte Beinaheunfall-Meldungen, Sicherheitsbegehungen, 5S-Methodik und visuelle Kennzeichnungen zum Einsatz, um ein konsistentes Sicherheitsniveau in allen Bereichen der Wellpappenverarbeitung zu etablieren. Eine gelebte Sicherheitskultur mit klaren Verantwortlichkeiten, regelmäßigen Unterweisungen und kontinuierlichen Verbesserungsprozessen (z. B. PDCA-Zyklus) unterstützt die nachhaltige Umsetzung der Anforderungen im Produktionsalltag.

Definition: Was versteht man unter Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung?

Unter Unfallverhütungsvorschriften für Verpackungen versteht man eine Sammlung von Regeln und Richtlinien, die dazu dienen, Unfällen in der Verpackungsindustrie vorzubeugen. Diese umfassen unter anderem Vorkehrungen zur Vermeidung von Verletzungen durch mechanische Einwirkungen, chemische Substanzen oder ergonomische Risiken in der Produktion von Wellpapp-Verpackungen. Ziel ist die wirksame Gefährdungsminimierung durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen (TOP-Prinzip), die Festlegung sicherer Arbeitsabläufe, die Qualifizierung der Beschäftigten und die fortlaufende Wirksamkeitskontrolle. Dazu zählen u. a. Risikobeurteilungen nach anerkannten Normen, Betriebsanweisungen, die Sicherstellung der Maschinen- und Anlagensicherheit (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Verriegelungen) sowie der richtige Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Ergänzend sind sichere Schalt- und Steuerungssysteme, eindeutige Lockout-/Tagout-Verfahren (Sperr- und Kennzeichnungsprozesse), standardisierte Reinigungs-, Rüst- und Wartungsabläufe sowie klare Freigabeprozesse für Instandhaltungsarbeiten relevante Bestandteile.

Im weiteren Sinne definieren die Vorschriften auch Verantwortlichkeiten (Arbeitgeber, Führungskräfte, befähigte Personen), Unterweisungsintervalle, Dokumentationspflichten, das sichere Betreiben von Maschinen und Anlagen sowie Anforderungen an Wartung und Instandhaltung. Damit werden sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch Produktqualität und Prozessstabilität geschützt. Hierzu gehören zudem die Einbindung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, die Benennung von Sicherheitsbeauftragten, die Auswertung von Auditergebnissen und Unfallanalysen sowie die konsequente Nachverfolgung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen. Eine sorgfältige, fortlaufend aktualisierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage, um Risiken zu priorisieren, Maßnahmen zu definieren und Wirksamkeit nachzuweisen.

Anwendungsbereiche: Wo kommen Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung zum Einsatz?

Die Anwendungsbereiche der Unfallverhütungsvorschriften für Verpackungen sind weitreichend. Sie kommen in verschiedenen Produktionsstufen zum Einsatz, zum Beispiel in der Herstellung, Verarbeitung und dem Transport von Wellpapp-Verpackungen. Insbesondere bei Arbeiten mit scharfen Werkzeugen, Maschinen und schweren Gegenständen ist deren Einhaltung unabdingbar. Auch im Umfeld automatisierter Anlagen mit Zuführsystemen, Robotik und Fördertechnik sind gesicherte Schutzzonen, definierte Zugriffsrechte und zuverlässige Sicherheitsfunktionen essenziell, um Einzugs-, Quetsch- und Schnittgefahren zu reduzieren.

Konkrete Stationen sind u. a.: Rohpapierhandling und Rollenwechsel, Wellpappenanlage, Druck- und Kaschierprozesse, Rill- und Stanzstationen, Falz- und Klebemaschinen, Qualitätssicherung, Palettierung, Wickeln/Umreifen, innerbetrieblicher Transport mit Flurförderzeugen, Lagerung im Regal sowie Verladen auf Fahrzeuge. In all diesen Bereichen bestehen spezifische Gefährdungen, etwa Quetsch- und Scherstellen an Antrieben, Schnittgefahren an Messern, Einzugstellen an Transportbändern, Lärmexposition, Staubentwicklung, Kontakt zu Klebstoffen, sowie physische Belastungen durch Heben, Tragen und manuelle Tätigkeiten. Ergänzend sind Brandschutz- und Explosionsschutzaspekte (Papierstaub), sichere elektrische Ausrüstung von Maschinen, rutschhemmende Böden, geordnete Verkehrswege, ausreichende Beleuchtung und eindeutige Kennzeichnung von Gefahrstellen zu berücksichtigen.

Bei Stanz-, Ritz- und Rillprozessen spielt die Ausführung von Schnittlinien und weiterführende Erläuterung zur sicheren Perforation eine Rolle, da hierbei besondere Schnitt- und Quetschgefahren auftreten können. Ebenfalls relevant sind Palettierung und Ladungssicherung, da unsachgemäßes Stapeln oder unzureichend gesicherte Packstücke zu Umstürzen und Verletzungen führen können. Richtlinien zu Traglasten, Stapelmuster, Palettenqualität und Ladungssicherung (z. B. Stretchwickeln, Umreifen, Kantenschutz) tragen dazu bei, Transportschäden und Unfälle beim innerbetrieblichen Umschlag zu vermeiden.

  • Herstellung: sichere Materialzufuhr, Schutzverkleidungen, Not-Halt-Einrichtungen, Verriegelungen, Lärmminderung und Absaugungen. Ergänzend: regelmäßige Funktionsprüfungen der Sicherheitstechnik, geregelte Messerwechselprozesse, Staubbindemaßnahmen sowie ergonomische Gestaltung von Bedienstellen.
  • Verarbeitung: sichere Messerwechsel, Werkzeughandling, ergonomische Arbeitshöhen, definierte Schutzzonen, Zutrittsregelungen. Zusätzlich: standardisierte Rüstvorgänge, Hilfsmittel zur Lastenhandhabung, klare Verantwortlichkeiten während Einrichtarbeiten und dokumentierte Freigaben vor Produktionsbeginn.
  • Transport/Logistik: geeignete Hebe- und Transporthilfen, sichere Verkehrswege, Traglast- und Stapelvorgaben, ordnungsgemäße Ladungssicherung. Ergänzt durch: Fahrerschulungen, Tempolimits, definierte Fußgängerbereiche, Spiegel und Warnsysteme an Kreuzungen sowie regelmäßige Prüfungen von Flurförderzeugen.

Umsetzung: Wie werden Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung implementiert?

Die Implementierung von Unfallverhütungsvorschriften in der Verpackungsproduktion umfasst verschiedene Schritte. Neben der eigentlichen Vermittlung und Schulung der Richtlinien beinhaltet sie auch die Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes und die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften durch Aufsichtspersonal. Ein strukturiertes Managementsystem mit klaren Zielgrößen, Kennzahlen (z. B. Ereignisquoten, Beinaheunfälle, Abweichungen), geplanter Auditfrequenz und dokumentierten Begehungen unterstützt die nachhaltige Verankerung der Maßnahmen in den Abläufen.

Zentrale Bausteine der Umsetzung sind die systematische Gefährdungsbeurteilung (Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken), die Ableitung des Maßnahmenplans nach dem TOP-Prinzip, die Erstellung verständlicher Betriebsanweisungen, regelmäßige Unterweisungen mit Praxisbezug sowie die Dokumentation aller Schritte. Hinzu kommen Freigabeprozesse für Maschinen (inklusive Schutzeinrichtungen), Sperr- und Freischaltverfahren bei Wartung und Reinigung, definierte Prüfintervalle durch befähigte Personen und die Prüfung der Wirksamkeit über Audits und Begehungen. Digitale Checklisten, Schichtübergabeprotokolle, visuelle Standardarbeitsanweisungen und ein geordnetes Management von Abweichungen (inklusive Root-Cause-Analysen) fördern eine konsistente und nachvollziehbare Umsetzung.

  1. Gefährdungen ermitteln (Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Stoffe, Maschinen) und bewerten. Dazu können strukturierte Methoden wie Checklisten, Begehungen, Unfallanalysen und geeignete Bewertungsmatrizen eingesetzt werden.
  2. Technische Maßnahmen umsetzen (Schutzgitter, Lichtschranken, Zweihandbedienung, Absaugung, Lärmschutz, ergonomische Gestaltung). Sicherheitsfunktionen sind regelmäßig zu prüfen und bei Umbauten an den Stand der Technik anzupassen.
  3. Organisatorische Maßnahmen festlegen (Zutrittsregeln, Verkehrswege, Stapel- und Traglastvorgaben, Betriebsanweisungen, Notfallpläne). Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswege sind eindeutig zu dokumentieren und bekannt zu machen.
  4. Persönliche Schutzausrüstung definieren und bereitstellen (Schnittschutzhandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe). Die Auswahl hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen; Pflege, Lagerung und Ersatz sind verbindlich geregelt.
  5. Unterweisen, trainieren, unterweisen (inkl. praktischer Übungen) und die Wirksamkeit regelmäßig überprüfen. Trainings sollen anlassbezogen (z. B. nach Änderungen, Unfällen, neuen Stoffen) und mindestens in festgelegten Intervallen erfolgen; Lernerfolgskontrollen und Feedbackschleifen sichern den Transfer.

Wesentlich sind ferner saubere, rutschfeste Arbeitsbereiche, ausreichende Beleuchtung, eindeutige Kennzeichnungen, griffbereite Erste-Hilfe-Einrichtungen und geübte Notfallabläufe. Für manuelle Tätigkeiten sind Hilfsmittel (Hub- und Hebezeuge, Rollwagen, Positionierhilfen) vorzusehen, um körperliche Belastungen zu reduzieren. Zusätzlich sind Brandschutzorganisation (z. B. Räumungsübungen, Feuerlöscher-Checks), Explosionsschutz bei Papierstaub, sichere Chemikalienlagerung (Klebstoffe, Reinigungsmittel) und die regelmäßige Überprüfung elektrischer Arbeitsmittel wesentliche Bestandteile.

Rechtliche Grundlagen und relevante Normen

Rechtsrahmen und Regeln umfassen u. a. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRBS/TRLV), einschlägige DGUV-Vorschriften und -Regeln sowie innerbetriebliche Weisungen. Für Maschinen und Anlagen in der Verpackungsproduktion sind Anforderungen an die Maschinensicherheit, an das elektrische Ausrüstungspaket und an den sicheren Betrieb maßgeblich; hierzu zählen beispielsweise Normen zur Risikobeurteilung, zu Sicherheitsbauteilen, zu Not-Halt-Einrichtungen und zur funktionalen Sicherheit von Steuerungen.

Branchenspezifisch relevant sind Standards für Verpackungs- und Papierverarbeitungsmaschinen, Schutzeinrichtungen, Lärmminderung und ergonomische Gestaltung. Ergänzend können Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Richtlinien zur Ladungssicherung und Vorgaben für Flurförderzeuge herangezogen werden, um die Anforderungen systematisch in Prozesse und Dokumentation zu integrieren.

Typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Detail

Mechanische Risiken

Quetsch-, Scher- und Einzugstellen an Walzen, Förderern, Stanz- und Schneidwerkzeugen erfordern trennende Schutzeinrichtungen, sichere Steuerungslogik, definierte Schutzabstände, Zweihandbedienung und klare Stillsetz- sowie Freigabeprozesse. Messerwechsel und Rüstarbeiten erfolgen nach festgelegten, dokumentierten Arbeitsanweisungen.

Ergonomische Risiken

Schwere und sperrige Packmittel, monotone Wiederholungen und ungünstige Arbeitshöhen führen zu Muskel-Skelett-Belastungen. Abhilfe schaffen Hebe- und Positionierhilfen, höhenverstellbare Arbeitsplätze, rotationsbasierte Tätigkeitswechsel und ergonomisch gestaltete Greifräume.

Elektrische Risiken

Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden durch regelmäßige Prüfungen, fachgerechte Instandhaltung, eindeutige Abschalt- und Verriegelungskonzepte sowie klare Zuständigkeiten minimiert. Not-Halt- und Schutzeinrichtungen sind jederzeit zugänglich und funktionsfähig zu halten.

Chemische und physikalische Risiken

Klebstoffe, Reinigungsmittel und Staub erfordern eine sachgerechte Lagerung, Lüftung/Absaugung und persönliche Schutzausrüstung. Lärm- und Staubexposition werden durch technische Maßnahmen (Kapselung, Absaugung), organisatorische Regeln und individuelle Schutzmaßnahmen reduziert.

Organisatorische Risiken

Unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Unterweisungen und unzureichende Kommunikation führen zu Abweichungen. Verbindliche Prozesse, klare Rollen, regelmäßige Schulungen, verständliche Betriebsanweisungen und dokumentierte Freigaben schaffen Verlässlichkeit und Transparenz.

Praktische Beispiele und Checklisten

Praxisorientierte Checklisten für Rollenwechsel, Messerwechsel, Rüstvorgänge, Reinigungsarbeiten, Palettierung und innerbetrieblichen Transport erleichtern die sichere Ausführung wiederkehrender Tätigkeiten. Fotodokumentationen und visuelle Standards unterstützen die einheitliche Anwendung. Abweichungen werden erfasst, bewertet und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt.

Beispiele aus der Fertigungspraxis: abgesicherte Einrichtbereiche an Stanzmaschinen mit definierten Schritten und Freigabe; farblich markierte Verkehrswege mit Spiegeln an Kreuzungen; standardisierte Ladungssicherung an Paletten einschließlich Kantenschutz, Umreifung und Etikettierung; strukturierte Unterweisungen bei Neuerungen, etwa geänderte Schneidwerkzeuge oder Klebstoffsysteme.

Vor- und Nachteile von Unfallverhütungsvorschriften für Verpackungen

Unter den Vorteilen der Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung zählen insbesondere die Minimierung von Verletzungsrisiken und die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes. Darüber hinaus können Unternehmen durch deren Einhaltung mögliche Haftungsrisiken vermindern. Allerdings können solche Vorschriften auch mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden sein, etwa durch erforderliche Anpassungen der Arbeitsumgebung oder zusätzliche Schulungsausgaben. Es ist jedoch zu betonen, dass diese Investitionen zum Schutz der Mitarbeiter und der Qualität der Verpackungsproduktion sehr wichtig sind. Positive Effekte zeigen sich zudem in stabileren Durchlaufzeiten, geringeren Störungen, weniger Nacharbeit und einer gestärkten Prozessfähigkeit über die gesamte Wertschöpfungskette.

  • Vorteile: geringere Ausfallzeiten, stabilere Prozesse, bessere Produktqualität durch weniger Beschädigungen, klar definierte Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Abläufe. Hinzu kommen planbare Prüf- und Wartungszyklen, erhöhte Rechtssicherheit sowie eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Produktion, Instandhaltung und Logistik.
  • Herausforderungen: initialer Implementierungsaufwand, regelmäßiger Schulungsbedarf, fortlaufende Prüf- und Dokumentationspflichten sowie mögliche Anpassungen von Arbeitsplätzen und Maschinen. Zusätzlich sind Veränderungsmanagement, Koordination mit Fremdfirmen und die kontinuierliche Aktualisierung von Unterlagen im Zuge von Prozessänderungen zu berücksichtigen.

In der Abwägung überwiegt der Nutzen, weil ein strukturiertes Sicherheitsmanagement die Gesundheit der Beschäftigten schützt und gleichzeitig die Prozesssicherheit im gesamten Verpackungsablauf erhöht. Langfristig trägt dies zu einer robusten Produktionsumgebung mit gleichbleibender Qualität, planbaren Kapazitäten und einer höheren Anlagenverfügbarkeit bei.

Zusammenfassung:

  • Unfallverhütungsvorschriften für Verpackung regeln den sicheren Umgang mit Packmitteln, um mögliche Risiken zu vermeiden. Insbesondere bei der Verwendung von Wellpappe, die oft in der Transport- und Lagerlogistik genutzt wird, sind diese Vorschriften relevant. Sie bilden den Rahmen für technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen über die gesamte Prozesskette hinweg.
  • Die Vorschriften diktieren den korrekten Prozess von Laden, Stapeln und Entladen der Packmittel. Bei unsachgemäßer Handhabung, insbesondere von größeren und schwereren Verpackungen aus Wellpappe, können schnell Unfälle passieren. Einheitliche Stapelvorgaben, geprüfte Hilfsmittel und klare Verkehrsregeln verhindern Kipp-, Quetsch- und Transportunfälle.
  • Betriebe müssen ihre Mitarbeiter über die Unfallverhütungsvorschriften aufklären und regelmäßige Schulungen durchführen. So wird das Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit Verpackungen, vor allem wenn sie aus Wellpappe bestehen, gestärkt. Übungsnahe Unterweisungen, verständliche Betriebsanweisungen und dokumentierte Freigaben erhöhen die Anwendungssicherheit im Alltag.
  • Praxisnah umgesetzt werden die Vorschriften über Gefährdungsbeurteilung, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, geeignete persönliche Schutzausrüstung sowie regelmäßige Wirksamkeitskontrollen und Audits. Ergänzend unterstützen Begehungen, Kennzahlen und strukturierte Korrekturmaßnahmen die Verbesserung.
  • Typische Gefährdungen (Schnitt-, Quetsch-, Einzugstellen, Lärm, Staub, ergonomische Belastungen) werden durch sichere Maschinen, definierte Arbeitsabläufe, Ordnung und geeignete Hilfsmittel reduziert. Ergänzt um Brandschutz, Explosionsschutz bei Papierstaub und klare Verantwortlichkeiten entsteht ein tragfähiges Sicherheitsniveau in der Verpackungsproduktion.

Veröffentlicht am 10.06.2024
Letzte Überarbeitung am 15.12.2025 um 10:27 Uhr von Sebastian Würth

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