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CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Aspekt im Kontext von Verpackungen aus Wellpappe. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt die geltenden europäischen Anforderungen, auch bekannt als EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, erfüllt und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden darf. Zugleich gilt: Nicht jedes Produkt benötigt dieses Zeichen. Leere Transport- oder Umverpackungen aus Wellpappe fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der CE-Kennzeichnung, es sei denn, sie erfüllen eigenständige Produktfunktionen, die unter einschlägige EU-Rechtsakte fallen. Ebenso ist zu beachten, dass ein auf der Verpackung aufgebrachtes CE-Zeichen häufig die Konformität des enthaltenen Produkts und nicht diejenige der Verpackung als solche bezeichnet. Eine sorgfältige Abgrenzung ist daher sinnvoll, insbesondere bei komplexen Verpackungslösungen, die zusätzliche Funktionen übernehmen.
Definition: Was versteht man unter CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist ein Identifikations- und Konformitätskennzeichen für Produkte in Europa. Die Buchstaben „CE“ stehen für „Conformité Européenne“, was sich mit „Europäische Konformität“ übersetzen lässt. Diese Zeichen sind auf vielen Produkten zu finden, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vertrieben werden. Ein Produkt, das mit dieser Kennzeichnung versehen ist, erfüllt die für es geltenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsgesetzen der EU vorgeschrieben sind. Die CE-Kennzeichnung ist weder ein Qualitäts- noch ein Herkunftssiegel, sondern dokumentiert die Erfüllung grundlegender Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen. Sie bildet damit die Grundlage für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt und signalisiert Marktüberwachungsbehörden, dass die erforderlichen Konformitätsbewertungen durchgeführt wurden.
- Geltungsbereich: Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produktgruppen verpflichtend, die durch spezifische EU-Richtlinien oder -Verordnungen erfasst sind (z. B. Spielzeug, elektrische Geräte, persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte). Nicht erfasst sind beispielsweise reine Chemikalien, Lebensmittel, Kosmetika oder Altgeräte im Sinne der WEEE-Systematik, sofern keine gesonderten CE-pflichtigen Funktionen vorliegen.
- Verfahren: Je nach Produkt gelten definierte Konformitätsbewertungsmodule (Selbstbewertung oder Beteiligung einer notifizierten Stelle) und die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung. Je nach Risiko- und Produktkategorie wird zusätzlich eine Baumusterprüfung oder ein Qualitätsmanagement-Audit gefordert.
- Sichtbarkeit: Das CE-Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein; als Grundsatz gilt eine Mindesthöhe von 5 mm (sofern proportional möglich). Ist eine Anbringung am Produkt nicht realisierbar, kann das Zeichen auf einem Etikett, der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
- Adressaten in der Lieferkette: Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler haben klar definierte Pflichten, unter anderem zur Bereitstellung technischer Unterlagen, zur Rückverfolgbarkeit und zur Kooperation mit der Marktüberwachung.
Die Rolle der CE-Kennzeichnung bei Verpackungen aus Wellpappe
Im Bereich der Verpackungen aus Wellpappe spielt die CE-Kennzeichnung eine wichtige, aber klar abzugrenzende Rolle. Verpackungen, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, erfüllen die relevanten EU-Anforderungen für Produkt- und Verbraucherschutz, sofern die Verpackung selbst in den Geltungsbereich eines EU-Rechtsakts fällt. Die Voraussetzungen für die Anbringung einer CE-Kennzeichnung umfassen je nach Fall strenge Prüfungen, die EU-Konformitätserklärung und gegebenenfalls die Überprüfung durch eine externe, notifizierte Stelle.
Im konkreten Anwendungsfeld der Wellpappe ist zu unterscheiden: Standardisierte Versandkartons, Faltkisten, Umverpackungen oder Transportverpackungen benötigen in der Regel keine CE-Kennzeichnung, da Verpackungen als solche nicht zu den harmonisierten Produktkategorien zählen. Relevant wird CE nur dann, wenn die Verpackung selbst ein Produkt mit eigenständiger Funktion darstellt und unter eine spezifische EU-Rechtsvorschrift fällt (z. B. ein integriertes elektrisches Bauteil, eine sicherheitsrelevante Schutzfunktion oder eine Spielzeugfunktion). Unabhängig davon kann ein CE-Zeichen auf der Verpackung auf die Konformität des enthaltenen Produkts hinweisen – dann bezieht sich das Zeichen nicht auf die Wellpappe-Verpackung, sondern auf das darin befindliche Erzeugnis.
- Typische Nichtfälle: Klassische Versand- und Transportkartons, Wellpapp-Faltverpackungen, Umkartons, Transporthüllen für Gefahrgut (hier gelten stattdessen UN-Prüfzeichen und Gefahrgutrecht), Lebensmittelkontaktverpackungen (separate rechtliche Anforderungen, jedoch keine CE-Kennzeichnung), Wellpappe-Zwischenlagen, Gefache und Polstereinsätze ohne eigene Produktfunktion.
- Mögliche Sonderfälle: Verpackung mit elektrischer Funktion (z. B. integrierte Beleuchtung oder Sensorik), Verpackung als Spielzeug, Verpackung als Bestandteil eines Systems, das unter eine Richtlinie fällt (z. B. aktive Schutzfunktionen), interaktive Verkaufsverpackungen mit elektronischen Komponenten. In solchen Konstellationen ist eine fallbezogene Prüfung zwingend.
Für Grundlagen zur Material- und Produktperspektive im Versandumfeld bietet der Beitrag Praxiswissen zu Pappkartons und ihren Einsatzbereichen eine sinnvolle Ergänzung.
Einordnung der CE-Kennzeichnung im rechtlichen Rahmen
Die CE-Kennzeichnung ist im europäischen Rechtsrahmen fest verankert und dient dazu, den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu fördern. Die Hersteller, Importeure oder Vertreiber, die ein Produkt auf den Markt bringen, sind für das Anbringen der CE-Kennzeichnung verantwortlich. Sie erklären damit, dass das Produkt allen geltenden EU-Vorschriften entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. Für Verpackungen aus Wellpappe ist vor allem die Abgrenzung entscheidend: Nur wenn die Verpackung als eigenständiges, CE-pflichtiges Produkt einzuordnen ist, greifen die Pflichten tatsächlich.
Rechtlich maßgeblich ist das sogenannte „New Legislative Framework“ mit den darin referenzierten Richtlinien und Verordnungen. Es definiert:
- Grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz, die ein Produkt erfüllen muss, einschließlich benannter wesentlicher Merkmale und Leistungsmerkmale, sofern relevant.
- Konformitätsbewertungsmodule (z. B. interne Fertigungskontrolle, Baumusterprüfung, Qualitätssicherung), abhängig von der Produktkategorie und dem Risikoprofil, einschließlich der möglichen Beteiligung notifizierter Stellen.
- Rollen und Pflichten entlang der Lieferkette (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler) inklusive Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie der Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden.
Konformitätsbewertung: Ablauf in der Praxis
- Geltung prüfen: Feststellen, ob die geplante Verpackung bzw. das Produkt unter eine EU-Harmonisierungsvorschrift fällt. Für reine Wellpappe-Verpackungen ist dies regelmäßig zu verneinen, es sei denn, es liegen Zusatzfunktionen vor.
- Anwendbare Normen ermitteln: Harmonisierte EN-Normen heranziehen, um die Konformität nachzuweisen; dies erleichtert die Bewertung („Vermutungswirkung“). Soweit vorhanden, sind Normen zu elektrischer Sicherheit, EMV oder mechanischer Sicherheit zu berücksichtigen.
- Risikobeurteilung durchführen: Gefahren identifizieren, Risiken bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Für Verpackungen mit Funktion sind mechanische Festigkeit, Kanten, elektrische Sicherheit und Benutzerinteraktion zu analysieren.
- Prüfungen/Inspektionen: Je nach Modul interne Prüfungen oder Einbeziehung einer notifizierten Stelle (Baumusterprüfung, Audit, Zertifikat). Prüfungen sollten nachvollziehbar dokumentiert und reproduzierbar sein.
- Technische Unterlagen: Vollständige Dokumentation erstellen (Beschreibung, Konstruktion, Prüfberichte, angewandte Normen, Risikobeurteilung), inklusive Kennzeichnungs- und Gebrauchsinformationen.
- EU-Konformitätserklärung: Unterzeichnen und beilegen bzw. verfügbar halten; die Erklärung muss Produktidentifikation, angewandte Rechtsakte und Normen enthalten und in den erforderlichen Sprachen vorliegen.
- CE-Zeichen anbringen: Sichtbar, lesbar, dauerhaft – möglichst auf dem Produkt, alternativ auf dem Etikett oder den Begleitunterlagen, falls nötig. Bei Platzmangel ist eine angemessene Lösung zu wählen.
- Sprach- und Marktanforderungen berücksichtigen: Landesbezogene Kennzeichnungs-, Warn- und Informationspflichten für die Bereitstellung im jeweiligen Zielmarkt prüfen.
- Aufbewahrungsfristen und Verantwortlichkeiten festlegen: Zuständigkeiten intern klären und Unterlagen in der Regel über mehrere Jahre für die Marktüberwachung verfügbar halten.
Vor- und Nachteile von CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein großer Vorteil besteht darin, dass durch sie eine europaweite Harmonisierung erreicht wird. Das gibt Anwenderinnen und Anwendern Sicherheit und schafft Vertrauen in Produkte. Ein weiterer Pluspunkt ist der erleichterte Zugang zu den europäischen Märkten für Hersteller. Dennoch gibt es auch Kritikpunkte. Ein Nachteil ist der bürokratische Aufwand für Unternehmen. Zudem kann die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung bei einem möglichen Produktfehler zum rechtlichen Risiko für Unternehmen werden. Für Verpackungen aus Wellpappe bedeutet dies: Solange keine CE-Pflicht greift, entfallen diese Aufwände; greift sie doch, sind die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei allen anderen CE-pflichtigen Produkten.
- Vorteile: Einheitliche Anforderungen im EWR, klare Verantwortlichkeiten, erleichterte Produktzulassung, Unterstützung durch harmonisierte Normen, bessere Vergleichbarkeit, höhere Transparenz gegenüber Marktüberwachungsbehörden.
- Nachteile: Aufwand für Risikobeurteilung, Prüfungen und Dokumentation; gegebenenfalls Kosten für notifizierte Stellen; Marktüberwachungsrisiken bei Abweichungen; zusätzlicher Pflegeaufwand bei Normen- oder Rechtsaktänderungen.
- Für Wellpappe-Kontexte: Häufig ist keine CE-Kennzeichnung nötig; der Aufwand entfällt, stattdessen gelten andere fachliche Anforderungen (z. B. Stabilität, Eignung für den Einsatzzweck, ggf. lebensmittelrechtliche Vorgaben oder Gefahrgutrecht). Bei Funktionsverpackungen ist eine Einzelfallprüfung ratsam.
Abgrenzung zu anderen Kennzeichnungen im Verpackungsumfeld
- Gefahrgutkennzeichnung/UN-Prüfzeichen: Für den Transport gefährlicher Güter maßgeblich; unabhängig von der CE-Systematik, mit eigenen Prüfverfahren und Kennzeichnungen (z. B. 4G-Kartons).
- Lebensmittelkontakt: Spezifische EU-Vorgaben (z. B. Erklärungen zur Konformität von Lebensmittelkontaktmaterialien); keine CE-Kennzeichnung, jedoch Anforderungen an Migration, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
- Recycling- und Materialcodes: Kennzeichen zur Entsorgung und Identifikation des Werkstoffs; ebenfalls nicht CE-bezogen. Dazu zählen beispielsweise Hinweise zur sortenreinen Trennung.
- Freiwillige Zeichen: Freiwillige Qualitäts- oder Sicherheitszeichen (z. B. Prüfzeichen von Institutionen) sind nicht mit der CE-Kennzeichnung zu verwechseln und ersetzen diese nicht.
Typische Fehlerquellen und Hinweise
- Fehleinschätzung des Geltungsbereichs: Verpackungen ohne eigenständige Produktfunktion benötigen in der Regel kein CE-Zeichen; eine falsche Annahme kann zu unnötigem Aufwand führen.
- Form des Zeichens: Proportionen und Mindestgröße müssen eingehalten werden; Zusätze sind unzulässig. Eine Verzerrung oder Kombination mit anderen Symbolen ist nicht gestattet.
- Dokumentationslücken: Fehlende technische Unterlagen oder unklare Verantwortlichkeiten erhöhen das Risiko bei Marktüberwachungen; dies gilt auch für Sonderfälle von Funktionsverpackungen.
- Missverständnis zur Bezugsebene: Ein CE-Zeichen auf der Verpackung kann sich auf das enthaltene Produkt beziehen. Es bedeutet nicht automatisch, dass die Verpackung selbst CE-pflichtig oder -konform ist.
- Unzulässige Kennzeichnung: Ein CE-Zeichen auf nicht CE-pflichtigen Verpackungen kann irreführend sein und sollte unterbleiben, wenn keine Rechtsgrundlage besteht.
Zusätzliche Praxisaspekte für Verpackungen aus Wellpappe
In der Praxis ist bei Wellpappe-Verpackungen vor allem die funktionale Eignung für den Einsatzzweck entscheidend: Tragfähigkeit, Stoßdämpfung, Stapelfestigkeit, Klimabeständigkeit und geeignete Kennzeichnung für Transport und Lagerung. Für Lebensmittelkontakt gelten gesonderte Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich Rohstoffen, Migration und Druckfarben. Bei Gefahrgut spielen Prüfverfahren, UN-Codierung und Transportvorschriften die zentrale Rolle. Sobald eine Verpackung jedoch über eine einfache Schutz- oder Transportfunktion hinausgeht und eigene Funktionen übernimmt, ist zu prüfen, ob EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften berührt sind und die CE-Kennzeichnung erforderlich wird. Dies schließt die Bewertung integrierter Komponenten (elektrisch, mechanisch, akustisch oder sensorisch) mit ein.
Zusammenfassung:
- Die CE-Kennzeichnung dient als Nachweis, dass Produkte, die unter einschlägige EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, die relevanten Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllen; klassische Wellpappe-Verpackungen sind in der Regel nicht erfasst.
- Hersteller von Wellpappe-Verpackungen sollten daher zunächst prüfen, ob ihre Produkte überhaupt in den Anwendungsbereich der CE-Kennzeichnung fallen; ist dies der Fall, sind Konformitätsbewertung und Kennzeichnungspflichten einzuhalten.
- Die Abwesenheit einer CE-Kennzeichnung auf Wellpappe-Verpackungen ist im Normalfall unkritisch; fehlt die Kennzeichnung jedoch bei kennzeichnungspflichtigen Produkten, kann dies zu Vertriebsverboten, Rückrufen und rechtlichen Risiken führen.
- Im Verpackungskontext sind oftmals andere Regime maßgeblich (z. B. Gefahrgutrecht, Lebensmittelkontaktvorgaben, Recyclingkennzeichnungen), die nichts an der fehlenden CE-Pflicht für Standardverpackungen ändern; die korrekte Zuordnung der Vorschriften ist zentral.
- Wird die CE-Kennzeichnung benötigt, sind technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärung und eine korrekte, dauerhafte Anbringung des Zeichens zwingend; zudem müssen Sprach- und Marktanforderungen berücksichtigt werden.
- Ein CE-Zeichen auf der Verpackung kann die Konformität des enthaltenen Produkts anzeigen; es ist daher wichtig, die Bezugsebene der Kennzeichnung eindeutig zu verstehen und korrekt zu kommunizieren.
Veröffentlicht am 18.06.2025
Letzte Überarbeitung am 16.12.2025 um 10:14 Uhr von Manuel Hofacker