Sofortkontakt
Wellstar-Packaging GmbH
Hubert-Weisser-Straße 2
78199 Bräunlingen
Tel. +49 (0)771 / 9294886-0
E-Mail
info@wellstar-packaging.de
Genehmigungskennzeichnung
Die Verwendung von Wellpappe in der Verpackungsindustrie ist weit verbreitet. Ein elementarer Aspekt in diesem Sektor ist die Einhaltung von Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Kennzeichnung und Zulassung von Verpackungen. Daher spielen Genehmigungskennzeichnungen eine entscheidende Rolle. Sie garantieren, dass jede Verpackung, die auf den Markt gebracht wird, alle erforderlichen Normen und Standards erfüllt. Gleichzeitig erleichtern sie Behörden, Prüfinstituten und Marktteilnehmenden die Nachverfolgbarkeit und schaffen Transparenz entlang der Lieferkette. Genehmigungskennzeichnungen sind damit ein zentrales Instrument zur Risikominimierung, zum Verbraucherschutz und zur Sicherstellung verlässlicher Transport- und Lagerprozesse.
Darüber hinaus fördern eindeutige Markierungen die Vergleichbarkeit von Verpackungssystemen, unterstützen Ausschreibungen und Spezifikationsprozesse in Einkauf und Technik und ermöglichen eine konsistente Kommunikation zwischen Herstellern, Konfektionierbetrieben und Versendern. Für Wellpappverpackungen ist dies besonders relevant, weil mechanische Kennwerte (z. B. Durchstoßfestigkeit, Kantenstauchwiderstand, Stapelstabilität) und Umgebungsbedingungen (Feuchte, Temperatur) stark auf die Eignung und damit auf die korrekte Genehmigungskennzeichnung einzahlen.
Definition: Was versteht man unter Genehmigungskennzeichnung?
Genehmigungskennzeichnungen sind besondere Markierungen oder Zeichen, die auf der Verpackung platziert werden. Sie bestätigen, dass das Produkt von den zuständigen Behörden genehmigt wurde und alle Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt, die in den jeweiligen Ländern oder Regionen gelten. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von Zulassungskennzeichnung, Konformitätskennzeichnung oder Prüfzeichen gesprochen. Im Umfeld von Transport- und Versandverpackungen umfasst dies vor allem behördlich geregelte Kennzeichnungen für Gefahrgut (z. B. UN-Zulassungscodes), Kennzeichen für den Lebensmittelkontakt (z. B. Symbol „Glas und Gabel“) oder Holzbehandlungskennzeichen bei Holzkomponenten (IPPC/ISPM 15) – stets mit dem Ziel, die Eignung der Verpackung für den vorgesehenen Verwendungszweck nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wesentlich ist die Trennung zwischen formaler Genehmigung und freiwilliger Kennzeichnung: Während Prüfzeichen mit rechtlich geregelter Bedeutung den Marktzugang ermöglichen und Anforderungen verbindlich machen, können freiwillige Piktogramme, Recyclinghinweise oder interne Codierungen die Informationsdichte erhöhen, ersetzen jedoch keine behördlich geforderte Zulassung. Bei Wellpappe sollten Genehmigungskennzeichnungen so ausgeführt sein, dass sie trotz Transport-, Klima- und Handlingsbelastung dauerhaft lesbar bleiben.
Gesetzliche Grundlagen der Genehmigungskennzeichnungen
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Produkten, einschließlich Verpackungen. Diese können sich je nach Art des Produktes und den spezifischen Anforderungen des Ziellandes unterscheiden. Einige Länder erfordern beispielsweise eine Sicherheitsbewertung oder das Vorliegen von Zertifizierungen, bevor eine Genehmigungskennzeichnung erteilt wird. In der EU und international sind folgende Rechtsrahmen besonders relevant:
- Gefahrgutrecht: ADR/RID (Straße/Schiene), IMDG-Code (Seeverkehr) und IATA-DGR (Luftfracht) regeln die Zulassung und Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen. Für Faserstoff-Verpackungen (z. B. Wellpappe) sind UN-Zulassungen mit spezifischen Codes (z. B. 4G) maßgeblich.
- Lebensmittelkontakt: VO (EG) 1935/2004 und VO (EG) 2023/2006 (GMP) verlangen die Eignung und Konformität von Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Gegebenenfalls ist ein entsprechendes Symbol oder ein Konformitätshinweis anzubringen.
- Produkt- und Stoffrecht: Je nach Inhalt spielen zusätzlich REACH/CLP (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen) sowie nationale Umwelt- oder Abfallgesetze eine Rolle. Diese betreffen zwar primär das verpackte Gut, beeinflussen aber die Anforderungen an die Verpackung.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jede Kennzeichnung ist eine behördliche Genehmigung. Freiwillige Labels (z. B. Recyclinghinweise) sind hilfreich, ersetzen aber keine formale Zulassung, sofern diese vorgeschrieben ist.
Ergänzend zu gesetzlichen Vorgaben verweisen viele Zulassungsverfahren auf Normen und Prüfmethoden, etwa ISO-, EN- oder ASTM-Standards (z. B. Fall-, Stapel-, Schwingungs- und Durchstoßprüfungen). Diese Standards harmonisieren die Bewertung und ermöglichen eine reproduzierbare Beurteilung der Eignung von Wellpappverpackungen im internationalen Kontext.
Die Rolle von Genehmigungskennzeichnungen in der Verpackungsindustrie
In der Verpackungsindustrie sind Genehmigungskennzeichnungen sehr wichtig. Sie geben sowohl den Behörden als auch den Kunden die Sicherheit, dass das Produkt alle Anforderungen in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Besonders bei der Nutzung von Wellpappe als Verpackungsmaterial ist es wichtig, dass diese Genehmigungen vorhanden sind. Darüber hinaus unterstützen Genehmigungskennzeichnungen:
- Rückverfolgbarkeit: Codierungen ermöglichen die Zuordnung zur Fertigungscharge und den verwendeten Materialien.
- Qualitätsmanagement: Sie sind meist verknüpft mit Prüfplänen, Fertigungsüberwachung und Audits.
- Logistik und Handling: Eindeutige Markierungen reduzieren Fehlbehandlungen und erhöhen die Transportsicherheit.
- Marktzugang: Ohne korrekte Kennzeichnung ist die Teilnahme am internationalen Warenverkehr oft nicht zulässig.
Für die Praxis lohnt eine klare Kennzeichnungsstrategie: definierte Schriftgrößen, Kontraste, Positionen auf der Wellpappkiste sowie robuste Druck- oder Stempelverfahren (z. B. Flexodruck, Tintenstrahl, Heißprägestempel) erhöhen die Lesbarkeit und Beständigkeit. Zusätzlich können ergänzende, interne Codes (z. B. Barcodes oder Data-Matrix) die Genehmigungskennzeichnung begleiten, ohne sie zu ersetzen.
Typische Genehmigungskennzeichnungen im Überblick
- UN-Zulassungscode für Gefahrgutverpackungen: Er weist nach, dass ein Verpackungstyp die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden hat (z. B. Fall-, Stapel- und Dichtigkeitstests) und für bestimmte Stoffklassen und Belastungen zugelassen ist.
- Symbol „Glas und Gabel“: Kennzeichnet Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln bei entsprechendem Nachweis.
- IPPC/ISPM 15 für Holzkomponenten: Behandlungs- und Herkunftskennzeichnung für Holzverpackungen oder -elemente (z. B. bei Kombinationen mit Paletten oder Holzverstärkungen).
Je nach Anwendung können weitere Pflichtangaben hinzukommen, z. B. Hinweise zu Temperaturbereichen, Druckrichtung (oben/unten), Stapelverbot oder Ausrichtung von Gefahrzetteln bei Kombinationen mit Gefahrgutkennzeichnung. Diese sind kein Ersatz für Genehmigungskennzeichen, ergänzen jedoch die sichere Handhabung.
Vor- und Nachteile von Genehmigungskennzeichnungen
Ein Vorteil von Genehmigungskennzeichnungen ist die Sicherstellung der qualitativen und rechtlichen Konformität von Produkten. Sie fördern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden, die die Gewissheit haben, ein genehmigtes und sicheres Produkt zu kaufen. Ein Nachteil könnte der mit dem Erhalt der Genehmigungskennzeichnungen verbundene zeitliche und finanzielle Aufwand sein. Außerdem ist eine gründliche Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und Normen für Genehmigungskennzeichnungen notwendig. Hinzu kommt der Aufwand für die laufende Produktionsüberwachung und die Pflicht, bei Konstruktions- oder Materialänderungen erneute Prüfungen („Design Change“) zu veranlassen.
Zu berücksichtigen sind zudem die Anforderungen an die Markierungsbeständigkeit auf Wellpappe: Feuchte, Abrieb, UV-Einwirkung und Transportbeanspruchung können die Lesbarkeit reduzieren. Entsprechend sind geeignete Druckverfahren, Tinten und Schutzlacke beziehungsweise zuverlässige Stempel- oder Etikettenlösungen auszuwählen.
Prozess der Genehmigung und Markierung
Um eine Genehmigungskennzeichnung zu erhalten, müssen Produkte eine Anzahl von Tests und Prüfungen durchlaufen. Dies kann je nach Produkt und Zielland variieren. Sobald diese Schritte erfolgreich bestanden sind, kann eine Verpackung mit einer Genehmigungskennzeichnung versehen werden. Dies ist üblicherweise ein spezifisches Symbol oder eine Kombination von Buchstaben und Zahlen, das auf der Verpackung platziert wird.
- Anforderungsanalyse: Einstufung des verpackten Gutes (z. B. Gefahrgutklasse, Lebensmittelkontakt, klimatische Beanspruchung) und Festlegung der Kennzeichnungs- und Prüfpflichten.
- Konstruktions- und Materialauswahl: Auswahl der Wellpappenqualität (z. B. ECT/BCT, Feuchtebeständigkeit, Wellenkombination) und der Innenausstattung. Auch die geometrische Auslegung beeinflusst Prüfwerte und Tragfähigkeit; hierzu bieten weiterführende Erläuterungen zu Abmessungen in diesem regulatorischen Kontext Orientierung.
- Typprüfung: Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen (z. B. Fall-, Stapel- und Durchstichtests; ggf. Temperatur-/Feuchtezyklen) bei einem anerkannten Prüfinstitut.
- Zulassung und Codierung: Erteilung der Genehmigung mit spezifischem Kennzeichen (etwa UN-Zulassungscode) und Festlegung der Markierungsanforderungen (Inhalt, Größe, Dauerhaftigkeit, Platzierung).
- Produktionsüberwachung: Regelmäßige Kontrollen, Fertigungsaudits und dokumentierte Prüfungen, um die fortlaufende Konformität der Serienproduktion sicherzustellen.
- Anbringung der Kennzeichen: Gut lesbar, dauerhaft, nicht überdruckt oder unkenntlich gemacht; bei Gefahrgut gemäß den Vorgaben der jeweiligen Verkehrsträger.
- Dokumentenlenkung und Schulung: Pflege aktueller Spezifikationen, Zeichnungen und Kennzeichnungsrichtlinien; Schulung von Personal in Fertigung, Druck/Markierung und Versand.
UN-Zulassungscode: Aufbau und Bedeutung
Der UN-Code für Faserstoffkisten (Beispiel: 4G/Y145/S/23/D/BAM 12345-WP) enthält mehrere Informationen:
- 4G: Verpackungsart (4 = Kiste, G = Faserstoff, z. B. Wellpappe).
- Y: Leistungsstufe (X = Hochgefahrgut, Y = Mittelgefahrgut, Z = Geringgefahrgut).
- 145: Maximales Bruttogewicht in kg (bei Feststoffen) oder entsprechende Leistungsangaben.
- S: Feststoffverpackung (bei Flüssigkeiten folgen meist Dichteangaben statt „S“).
- 23: Jahr der Zulassung.
- D: Zulassungsland (hier: Deutschland).
- BAM 12345: Kennzeichen der Zulassungsbehörde/Prüfstelle und die Zulassungsnummer.
- WP: Hersteller-/Typkennung (z. B. für den Verpackungstyp).
Für die Anwendung ist entscheidend, dass die genehmigte Kombination aus Außen- und Innenverpackung, Verschluss, Polsterung und Füllgrad eingehalten wird. Abweichungen – auch scheinbar geringe, wie andere Klebebänder, Inlays oder Einlagen – können die Gültigkeit des Codes beeinträchtigen und eine erneute Prüfung erforderlich machen.
Verantwortlichkeiten und Dokumentation
- Hersteller: Sorgt für typkonforme Fertigung, korrekte Markierung und interne Qualitätskontrollen.
- Inverkehrbringer/Versender: Vergewissert sich, dass die Verpackung für den konkreten Inhalt geeignet ist (inklusive ggf. notwendiger Kombination aus Innen- und Außenverpackung).
- Dokumentation: Prüfberichte, Zulassungsbescheide, Spezifikationen und Änderungsstände sollten nachvollziehbar verfügbar sein.
- Prüfinstitute/Behörden: Führen die Typprüfungen durch, vergeben Zulassungen und überwachen gegebenenfalls die fortlaufende Konformität.
- Qualitätsmanagement: Verantwortet die Lenkung von Dokumenten, die Pflege der Kennzeichnungsvorgaben und die Schulung relevanter Bereiche.
Änderung der Gesetzgebung und Nachverfolgung
Gesetze und Bestimmungen zur Produktkennzeichnung können sich ändern. Dies erfordert eine ständige Aktualisierung der Markierungen auf den Verpackungen. Durch moderne Technologien ist es jedoch einfacher geworden, Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften zu verfolgen und diese auf die Verpackungen zu übertragen. Empfehlenswert sind regelmäßige Rechtsmonitorings (z. B. bei Aktualisierungen von ADR, IMDG oder IATA), interne Change-Management-Prozesse sowie Versionskontrollen in Spezifikationen und Zeichnungen. Bei jeder wesentlichen Material- oder Konstruktionsänderung ist zu prüfen, ob eine Neuzulassung oder ein Re-Test erforderlich ist. Zudem sollte die Lesbarkeit der Markierungen im Lebenszyklus (Transport, Lagerung, Klimaeinflüsse) regelmäßig verifiziert werden, um die Dauerhaftigkeit sicherzustellen.
Zur Nachverfolgung eignen sich revisionssichere Freigabeprozesse, Kennzeichnungsmuster (Master Artworks) und eindeutige Identifikatoren für die Zuordnung von Chargen. Digitale Systeme (z. B. PLM/ERP) können Genehmigungsdaten, Prüfberichte und Gültigkeiten zentral verwalten.
Kennzeichnungstechnik, Platzierung und Beständigkeit
Für Wellpappe sind Markierungsmethoden zu wählen, die die Oberflächenbeschaffenheit und Saugfähigkeit berücksichtigen. Gängige Verfahren sind Flexodruck, Digitaldruck (Tinten mit erhöhter Abriebfestigkeit), Etikettierung mit geeigneten Klebstoffen oder kontraststarke Stempelungen. Mindestschriftgrößen, ausreichender Kontrast und Freiräume um die Kennzeichnung erleichtern die Lesbarkeit. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und nicht an Kanten oder stark beanspruchten Bereichen, um Abrieb und Beschädigung zu minimieren.
Praxisbeispiele und typische Fehler
- Beispiel Gefahrgut: Eine 4G-Kiste mit zugelassenem Innenleben (Innentaschen, Fixier- oder Polsterelemente) erfüllt die Vorgaben, solange die geprüfte Kombination unverändert bleibt. Austausch von Komponenten kann eine erneute Prüfung erzwingen.
- Beispiel Lebensmittelkontakt: Karton mit geeigneter Barriere und Nachweis der Konformität darf entsprechend gekennzeichnet werden; fehlende Dokumente führen häufig zu Beanstandungen.
- Häufige Fehler: Überdrucken/Überkleben von Kennzeichen, unzureichender Kontrast oder zu kleine Schrift; Verwendung einer nicht freigegebenen Materialqualität; Vermischen von Komponenten unterschiedlicher freigegebener Serien.
- Beispiel Kombinationsverpackung: Erfolgt die Zulassung nur für eine definierte Kombination aus Wellpapp-Außenkiste, Innenbehältnissen und Verschlüssen, führt der Austausch einzelner Elemente (z. B. anderes Dichtmaterial) oft zum Verlust der Zulassung.
Weitere Stolpersteine sind fehlende Aktualisierung nach Normrevisionen, unklare Verantwortlichkeiten bei Änderungsprozessen sowie unzureichende Schulung von Personal, das die Markierungen aufbringt oder prüft.
Zusammenfassung:
- Die Genehmigungskennzeichnung dient dazu, die Konformität eines Produkts, wie beispielsweise Verpackungen aus Wellpappe, mit den festgelegten Sicherheitsstandards und Vorschriften zu bestätigen.
- Es ist besonders wichtig für Unternehmen, die Wellpappe-Verpackungen produzieren oder verwenden, sich mit der Genehmigungskennzeichnung auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden Normen und Anforderungen entsprechen.
- Durch die Anbringung einer Genehmigungskennzeichnung auf ihren Produkten signalisieren Unternehmen ihre Verantwortungsübernahme und garantieren, dass die betreffenden Verpackungslösungen reguläre Inspektionen und Tests bestanden haben und den festgelegten Qualitätskriterien entsprechen.
- Relevante Rechtsbereiche sind insbesondere Gefahrgutrecht (ADR/RID, IMDG, IATA) und Vorschriften zum Lebensmittelkontakt; die korrekte Zuordnung entscheidet über Art und Inhalt der Markierung.
- Der Prozess umfasst Anforderungsanalyse, Konstruktion, Typprüfung, Zulassung, Produktionsüberwachung und die dauerhafte, gut lesbare Markierung auf der Verpackung.
- Änderungen an Material, Konstruktion oder Rechtstexten erfordern eine systematische Prüfung, ob Kennzeichnung und Zulassung anzupassen sind.
- Beständige, gut platzierte Markierungen und eine saubere Dokumentenlenkung sichern Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und rechtliche Absicherung über den gesamten Lebenszyklus der Wellpappverpackung.
Veröffentlicht am 26.04.2025
Letzte Überarbeitung am 28.11.2025 um 13:30 Uhr von Manuel Hofacker